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AGH Berlin e.V. Aktuell

AGH Berlin e.V. - Aktuell

16. Januar 2011
Eckpunkte der Bundesregierung zur Pflegereform verabschiedet
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform am 16.11.2011 Eckpunkte beschlossen und damit noch im Superjahr der Pflege etwas vorgelegt. Bereits anderthalb Wochen zuvor einigten sich die jeweiligen Spitzen der Koalition auf einen kurzweiligen Kompromiss für die Finanzierung der Pflegeversicherung. Zum 1. Januar 2013 soll der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,1 % steigen. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung Mehreinnahmen in der Pflegeversicherung von rund 1,1 Milliarden €, die direkt in die Verbesserung der Leistungen für an Demenz erkrankte fließen sollen.
Die B.A.H. begrüßt diesen ersten wichtigen Schritt. Gleichwohl ist völlig klar, dass nun eine umfassende Weiterentwicklung der Pflegeversicherung folgen muss. Insofern erntet schwarz-gelb aus allen Richtungen heftige Kritik, denn die zwei überfälligen Kernthemen einer Reform, die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung und die Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden weiter auf die lange Bank geschoben.
Nach Aussagen der Bundesregierung kommt für die langfristige Finanzierung eine staatlich geförderte freiwillige Pflegezusatzversicherung, im Sinne der Riester-Rente. Aber bereits ab 2013 soll die private Pflegeversicherungen steuerlich gefördert werden. Details hierzu sind bisher völlig unklar. Der Beirat, welcher bereits in den Jahren 2008/2009 im Auftrag der alten Bundesregierung Empfehlungen zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erarbeitet hatte, erhält erneut einen Auftrag, die weiteren notwendigen Arbeiten hieran bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode abzuschließen.
Das Eckpunktepapier finden Sie hier. Eine ausführliche Aufarbeitung zu den parteipolitischen Positionierungen für eine Pflegereform finden Sie in unserem kommenden Verbandsmagazin, dem B.A.H.-Report.

Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Pflegereform
[Lesen Sie dazu hier...]15 kB


14. November 2011
Screening von Dekubitus- & Kontrakturrisiko
Hier finden Sie eine neue B.A.H.-Arbeitshilfe zur Risikoeinschätzung von Kontrakturen und Dekubitus. Bei der Dekubitusrisikoeinschätzung wird gem. der Aktualisierung des Expertenstandard nun vermehrt Wert auf die Einschätzung der Fachkraft gelegt. Auch wenn Risikoskalen wie nach BRADEN oder NORTON weiterhin geführt werden können, hat die Fachkraft die Ergebnisse stets mit der eigenen Einschätzung abzugleichen. Die Arbeitshilfe trägt dem Rechnung.
Die Arbeitshilfe ist für Mitglieder hier einsehbar.


14. November 2011
Pflegenoten-Checkliste für die Dokumentation
Die Pflegenoten werden in der MDK Prüfung hauptsächlich auf Basis der Pflegedokumentation ermittelt. Mit der B.A.H.-Checkliste können Sie sich optimal auf die kommende MDK Prüfung vorbereiten, indem Sie die zielgenau die Aussagekraft Ihrer Dokumentation überprüfen. Die B.A.H. Checkliste lotst Sie dabei durch die anfallenden Fragen.
Die Arbeitshilfe ist für Mitglieder hier einsehbar.


Betrugsvorwürfe gegen ambulante Pflegedienste
Die Sozialstadträte von Neukölln, Herr Büge, und Mitte, Herr von Dassel, erheben schwere Betrugsvorwürfe gegen ambulante Pflegedienste. Es geht um
  • die Beeinflussung von Anspruchsstellern und der MDK-Gutachter, um einen höheren Versorgungsaufwand darzustellen als eigentlich notwendig,
  • Strukturen in der Leistungserbringung, die nicht vertragsgerecht sein sollen und
  • um die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen.
Bisher sollen allerdings lediglich drei Betrugsanzeigen der Staatsanwaltschaft eingereicht worden sein. Diese Vorwürfe sind weit überzogen und waren vermutlich dem Wahlkampf in Berlin geschuldet. Die AGH Berlin verurteilt diese völlig unangemessene Vorverurteilung der ambulanten Pflege wodurch Pflegebedürftige und deren Angehörige erheblich verunsichert werden.
Offener Brief und Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Ambulante Pflege (AAP)
[Lesen Sie dazu hier...]339 kB

Offener Brief und Stellungnahme des geriatrisch-gerontopsychiatrischen Verbund Neukölln (ggV)
[Lesen Sie dazu hier...]83 kB


Anerkennung ausländischer Qualifikationen beim LAGeSo
für die Anerkennung einer ausländischen Fachkraftqualifikation (Krankenpflege / Altenpflege) ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. Das LAGeSo prüft, ob der schulische und praktische Teil weitestgehend den Inhalten der Kranken- oder Altenpflegeausbildung entsprechen (Defizitprüfung). Nach unseren Kenntnissen ist diese der Fall, wenn eine Übereinstimmung von 85 % vorliegt. Dafür müssen Sie sämtliche Berufsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Arbeitszeitnachweise, etc. übersetzt einreichen.
Finden Sie hier die Arbeitshilfe der AGH zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen.


Rechnungsstellung von Pflegeberatungseinsätzen gem. § 37 Abs. 3 SGB XI
Vereinbarung eines Vergütungssatzes gem. § 89 SGB XI mit den Pflegekassen ist unzulässig, ebenso die Rechnung über den pauschalen Höchstsatz.

Aus dem aktuellen Urteil des BSG vom 17.12.2009 (B 3 P 3/08 R) ergibt sich, dass die Pflegedienste und Pflegekassen schon von Gesetzes wegen nicht berechtigt sind, die Vergütung für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch generelle Vereinbarungen festzulegen. Diese Leistung und deren Vergütung ist der „Dispositionsbefugnis der Vertragsparteien entzogen”.

Daraus lässt sich schließen, dass die Pflegekassen künftig einen konkreten Nachweis zur Abrechnung verlangen werden.
Finden Sie hier die Arbeitshilfe der B.A.H. mit Empfehlungen, wie Sie künftig die Rechnung stellen sollten...


Maßstäbe und Grundsätze zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der Pflege gem. § 113 SGB XI | 29.06.2011
Die B.A.H. hat als maßgeblicher Bundesverband die Verhandlungen der Pflegeselbstverwaltung zu den o.g. Qualitätsgrundsätzen (MuG's) entscheidend mitgestaltet. Die bereits Ende 2008 begonnenen Verhandlungen mit den Kassenverbänden endeten nach intensiven Bemühungen letztlich in der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Bundeschiedsstelle Qualitätssicherung. Die Qualitätsgrundsätze wurden für die Bereiche ambulant, vollstationär und zu den Anforderungen für Prüfinstitutionen zur Durchführung gleichwertiger Qualitätsprüfungen verhandelt und geschiedst. Nunmehr werden die Ergebnisse der neuen Qualitätsgrundsätze im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit unmittelbar verbindlich.

Die MuG's für den ambulanten und vollstationären Bereich stellen jetzt klar, dass die Inhalte künftig bei allen weiteren Verhandlungen (Rahmenverträge und Vergütungen, etc.) zu berücksichtigen sind. In der Vergangenheit konnten viele Qualitätsanforderungen nur schwer in Vergütungsverhandlungen argumentiert werden, da die Kostenträger die Verbindung der in den Qualitäts-Prüfrichtlinien (QPR) formulierten Anforderungen mit der Preisgestaltung immer abgestritten haben. Es ist nicht zuletzt dem hartnäckigen Einsatz der B.A.H. zu verdanken, dass diese Klarstellung nunmehr erfolgt ist. Damit ist dem Verband die Möglichkeit an die Hand gegeben, die seit 1995 gestiegenen Anforderungen bei Verhandlungen in die Struktur der Leistungskomplexe und Preise der Verträge im SGB XI einzubringen. Dazu gehören auch die Anforderungen aus den Pflege-Transparenzvereinbarungen, die mit einem erheblich höheren Dokumentationsaufwand einhergehen. Denn formal bauen die PTVen eigentlich auf den MuG's auf.
[Bitte lesen Sie hier weiter...]139 kB

Schiedsspruch505 kB

MuG ambulant59 kB

MuG stationär66 kB

MuG Zertifizierung37 kB


1. Berliner Pflegekongress | 06.06.2011
 

Der 1. Berliner Pflegekongress fand vom 03. - 04. Juni 2011 mit einem vielfältigen Programm in Kooperation u. a. mit der A.G.H. Berlin e.V. und der B.A.H. e.V. im Roten Rathaus Berlin statt. Die AGH Berlin und die B.A.H. präsentierten sich mit einem Stand und erklärten einer Vielzahl interessierter Teilnehmer die umfangreichen Dienstleistungen und ideelle Arbeit des Landes- und Bundesverbandes.

Der Stand wurde u.a. von den Vorständen der AGH Berlin, Frau Just und Frau Klingner betreut.

Die AGH Berlin hatte für ihre Mitglieder die Eintrittsgebühren übernommen, was rege in Anspruch genommen worden ist.

Der Geschäftsführer der AGH Berlin, Frank Twardowsky, resümierte nach dem Kongress: "Berlin widmet sich als letzter Stadtstaat einem eigenen Pflegekongress. Offenbar haben viele Pflegekräfte und Unternehmer auf diesen Kongress gewartet, denn die Teilnehmerzahlen sind höher als erwartet. Wir erwarten, dass der Kongress in den kommenden Jahren stark wachsen wird. Die AGH Berlin und der Bundesverband der AGH Berlin, die B.A.H. werden die Kongressinitiatoren entsprechend weiterhin als Kooperationspartner unterstützen.


Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von "häuslicher Krankenpflege" nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V gültig ab 26.06.2010
Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie ist wieder einmal überarbeitet worden. Die neue Fassung tritt am 15.01.2011 in Kraft. Nachfolgend können Sie die Änderung vom 21.10.2010 zur Richtlinie vom 26.06.2010 sowie die "Tragenden Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie: Nr. 31 des Leistungsverzeichnisses ("Verbände"), vom 31.10.2010" und die Richtlinie vom 26.06.2010 downloaden.

Beachten Sie insbesondere, dass das "Abnehmen eines Kompressionsverbandes" jetzt verordnungsfähig ist.

Wie bisher ist die Leistungsübersicht nicht abschließend. Gemäß § 1 "Grundlagen" der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie "sind auch nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege im Sinne von § 37 SGB V in medizinisch zu begründenden Ausnahmefällen verordnungs- und genehmigungsfähig, wenn sie Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans sind, im Einzelfall erforderlich und wirtschaftlich sind und von geeigneten Pflegekräften erbracht werden sollen..."

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von "häuslicher Krankenpflege" nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V gültig ab 26.06.2010
[lesen] 156 kB

Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie vom 21.10.2010 - Inkrafttreten: 15.01.2011
[lesen] 274 kB


30. September 2010
Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV)
Stellungnahme der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. unterstreicht die B.A.H.-Auffassung zur Weiterentwicklung der PTVen. Wenn eine Aussetzung der Veröffentlichung von Pflegenotenberichten politisch nicht möglich ist, obwohl umfassender Änderungsbedarf vorliegt, darf kein vorschnelles Änderungsbegehren nur um des Änderungswillens wegen die bisher ungelösten und zentralen Punkte übergehen.
[Lesen Sie dazu hier] 2 MB


Einführung eines Mindestlohns in der Pflegebranche zum 01. August 2010
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 24. bzw. 28. 4. 2009 branchenbezogene Mindestlöhne durch Veränderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) eingeführt. Eine Regelung zu den Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche findet sich in §§ 10 ff. AEntG. Demnach können Regelungen über das Mindestentgelt und den Mindesturlaub nach §§ 11 Abs.1 i.V.m. § 5 Nr. 1 und 2 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt werden... (Zur Ansicht des vollständigen Beitrages klicken Sie bitte hier ).

Schrheiben des Bundeministerium für Arbeit und Soziales
[Lesen Sie dazu hier] 62 kB

Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche
[Lesen Sie dazu hier] 46 kB

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
[Lesen Sie dazu hier] 31 kB


Sozialgerichte stoppen Veröffentlichung von Transparenzberichten
Die Sozialgerichte Münster und München haben in einer Reihe von Entscheidungen die Pflegekassen im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet oder in sonstiger Weise zu unterlassen. Andere Sozialgerichte haben entsprechende Anträge dagegen abgelehnt. Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Veröffentlichung der Transparenzberichte ist derzeit also noch nicht geklärt. Bei unwahren Feststellungen im Transparenzbericht haben Pflegeeinrichtungen jedenfalls überwiegend gute Chancen, die Veröffentlichung der Ergebnisse zu verhindern (Zur Ansicht des vollständigen Beitrages klicken Sie bitte hier ).

Diese Zusammenfassung hat Herr Rechtsanwalt Dr. Groß im Auftrag der B.A.H., des Bundesverbandes der AGH Berlin, erstellt. Sollten Sie als ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung Unterstützung bei der Beantwortung des MDK-Prüfberichts und Bearbeitung Ihres Transparenzberichtes vor Veröffentlichung benötigen, so helfen wir Ihnen gerne.

Sprechen Sie uns bitte an:

Telefon: (030) 369 92 45 - 0, Ansprechpartner: Frank Twardowsky
Telefax: (030) 369 92 45 - 15
e-Mail: agh@aghberlin.de
Anschrift: Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Berlin e. V. (AGH Berlin e.V.)
Cicerostraße 37
10709 Berlin


Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien seit 01.07.2009 in Kraft / MDK-Prüfanleitung liegt seit dem 25.11.2009 vor / Seit November 2009 werden MDK-Prüfergebnisse im Internet veröffentlicht
Seit Juli 2009 sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 11. Juni 2009 in der Fassung vom 30. Juni 2009 in Kraft.

In dem neuen Erhebungsbogen für MDK-Qualitätsprüfungen wurden die 49 Einzelbewertungen der Transparenzvereinbarung integriert. Insgesamt 37 Kriterien aus drei Qualitätsbereichen bilden die Gesamtnote Pflege. In dem Bereich "Kundenbefragung" fließen 12 Kriterien ein, die als separate Gesamtnote dargestellt werden.

Seit Oktober 2009 werden ambulante Pflegedienste nach dem neuen Erhebungsbogen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien überprüft. Die Ergebnisse der Prüfberichte auf dieser Grundlage werden seit Mitte November 2009 vom MDK zur Veröffentlichung im Internet vorbereitet. Basis hierfür ist das Benutzerhandbuch DatenClearingStelle (DCS) Pflege mit Stand 27.10.2009, welches von der ITSG im Auftrag der Pflegekassen erstellt wurde. Seit dem 25.11.2009 liegt auch die bisher noch fehlende MDK-Anleitung zum Prüferhebungsbogen vor.

Alle erwähnten Dokumente sind für Mitglieder hier einsehbar.

Im B.A.H.-Pflegequalitätsmanagement-Handbuch sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien mit Erhebungsbogen "ambulant" und neuer MDK-Anleitung seit November 2009 enthalten.
zum Bestellformular für das B.A.H.-Pflegequalitätsmanagement-Handbuch


Was ist eine ortsübliche Vergütung im Sinne des § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XI
Seit dem 1. Juli 2008 gilt eine neue Voraussetzung für den Abschluss des Versorgungsvertrags. Der Pflegedienst muss seinen Beschäftigten eine ortsübliche Vergütung bezahlen.

Hierzu hat kürzlich das Bundesgesundheitsministerium eine Interpretations- und Arbeitshilfe herausgegeben.
[Lesen Sie dazu hier] 13 kB

Unsere ehemalige Gesundheitsministerin bezeichnet in der Pressemitteilung vom 25.09.2009 die angeblich schlecht bezahlte Arbeit in der Pflege als "beschämend". Dabei hat Frau Schmidt allerdings nicht bedacht, dass die Pflege- und Krankenkassen und der Sozialhilfeträger ihren Teil durch Vereinbarung ausreichender Vergütungen beitragen müssen, bevor Pflegedienste "ordentliche Tariflöhne" zahlen können.
[Lesen Sie dazu hier] 66 kB

Die Berliner Sozialsenatorin hat im Juli 2009 mit der Einladung zum "Runden Tisch-ortsübliche Vergütung" die Initiative ergriffen, um unter Einbeziehung der Verbände der Pflegeeinrichtungen und der Pflegekassen, sowie Vertretern der Gewerkschaft Verdi den Versuch zu unternehmen, die ortsübliche Vergütung in der Pflege im Land Berlin zu ermitteln.
Das Ergebnis wird voraussichtlich im Januar 2010 vorliegen.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen zum "AGH-Gehaltsvergleich" in der Rubrik Arbeitshilfen .

AGH, AGH Berlin, Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V., Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Berlin, AGH Berlin e.V.

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Neue Leistungen für B.A.H. Mitglieder 07.07.2011 Pflegegutachten zur Erstellung von Widersprüchen nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit gem. § 14 SGB XI und bei Kostenübernahmen der Sozialhilfeträger

Aktuelles / Termine 09.02.2012 / B.A.H. auf Bundesebene Beginn der Sondierungsgespräche zu Rahmenempfehlungen zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege nach § 132a Abs. 1 SGB V / GKV-Spitzenverband

13.02.2012 / B.A.H. auf Bundesebene Erörterungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz - PNG) / Bundesministerium für Gesundheit

23.02.2012 / B.A.H. auf Bundesebene Beteiligungsgespräch der B.A.H. zu den geplanten Änderungen der Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)nach § 132d Abs. 2 SGB V / GKV-Spitzenverband

09.02.2011 Qualitäts-Audit Angebot der AGH Berlin zur Durchführung von Qualitäts-Audits

09.02.2011 Pflegequalitätsmanagement Angebot der AGH Berlin zur Beratung zum Pflegequalitätsmanagement

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